Beförderungsbedingungen
Informationen zum Personentarif 2022:
Besonderheit im Bereich Obersee, Überlinger See und Radolfzeller See
Auf den Strecken Konstanz – Überlingen, Konstanz – Lindau und Radolfzell – Reichenau werden Schwerbehinderte unentgeltlich befördert.
1. Beförderung behinderte Person
Schwerbehinderte mit einem amtlichen, in Deutschland ausgestellten Ausweis (orangefarbenen Flächenaufdruck), können die unentgeltliche Beförderung nur in Anspruch nehmen, wenn sie im Besitz einer gültigen Wertmarke sind. Diese Wertmarke wird in Verbindung mit einem Merkblatt vom Versorgungsamt ausgegeben.
2. Beförderung Begleitperson
Die Begleitperson des Schwerbehinderten wird unentgeltlich befördert, wenn eine ständige Begleitung notwendig und dies im Ausweis mit halbseitigem orangefarbenen Flächenaufdruck (auch ohne Wertmarke) bestätigt ist – also das Merkzeichen B oder BN und der dazugehörige Vermerk nicht gelöscht sind. Als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson können Behinderte, die selbst einen mit B oder BN gekennzeichneten amtl. Ausweis besitzen, nicht anerkannt werden.
Informationen für mobilitätseingeschränkte Personen: